Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweise

Für ein Unternehmen der Energieberatung könnte der folgende Text für die Internetseite zum Thema Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweise verwendet werden:

Energieausweise

Beide Arten von Energieausweisen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes vorgelegt werden. Wir von der Energieberatungs GmbH helfen Ihnen gerne bei der Erstellung des passenden Energieausweises für Ihr Gebäude. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Energieberatung.

 

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Ein Energieausweis ist ein Steckbrief für Wohngebäude, der die Energieeffizienz eines Hauses bewertet. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Er wird als "kleiner" Energieausweis bezeichnet und kann bei Vermietung und Verkauf in den meisten Fällen verwendet werden. Der Verbrauchsausweis ist eine gute Wahl, wenn das Gebäude bereits einige Jahre alt ist und der Energieverbrauch der Bewohner bekannt ist.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis wird auch als "großer" Energieausweis bezeichnet und kann immer verwendet werden. Er bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte und beruht auf einem anderen Berechnungsverfahren als der Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis ist besonders sinnvoll bei Neubauten und umfassenden Sanierungen, da er die Energieeffizienz des Gebäudes auf Basis von Bauplänen und technischen Daten bewertet.

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